Der Privatdetektiv für Ihren Fall

Wie unsere Detektive für Anwälte eingesetzt werden

Die Detektei von Arx & Partner verfügt über langjährige Erfahrung mit vorprozessualen und prozessbegleitenden Ermittlungen. Wir erbringen aussagekräftige und gerichtlich verwertbare Beweise, um die Interessen Ihrer Klientschaft zu waren.

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Anwalt und Privatdetektiv kann einen entscheidenden Vorteil bringen. Der Privatdetektiv liefert Informationen und Beweise, die dem Anwalt eine optimale Vorbereitung auf den Prozess ermöglichen. So kann ein Privatdetektiv oder ein Team von Detektiven durch ihre Ermittlungstätikeit Beweise liefern, die über den Ausgang eines Prozesses entscheiden oder blosse Behauptungen der Gegenpartei widerlegen.

Die Einsatzgebiete der Privatdetektive für Anwälte

  • Vorprozessuale und prozessbegleitenden Ermittlungen
  • Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsabklärungen
  • Ermittlungen in Betrugsfällen
  • Schutz von Marken und Patenten
  • Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten
  • Beschaffung von gerichtsverwertbarem Beweismaterial
  • Lokalisierung von Vermögenswerten

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Detekiv Hotline +41 (0)44 515 57 57


24h-Service, unverbindlich, diskret und kostenlos.


Ihr Privatdetektiv – schnell, diskret und professionell

Muss der Verbleib oder Aufenthaltsort von Personen ermittelt werden? Möchten Sie einen Privatdetektiv beauftragen, die Ehrlichkeit und Treue Ihres Partners zu klären? Unsere Detektei hat mit Angelegenheiten wie diesen viele Jahre Erfahrung. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten und Kosten für den Einsatz eines Privatdetektivs - natürlich kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an oder schildern Sie uns Ihre Situation per E-Mail.

Oft haben unsere Klienten eine bestimmte Ahnung oder einen konkreten Verdacht, welche sie gerne professionell abgeklärt haben möchten. In Zusammenarbeit mit einem Privatdetektiv können Verdachtsmomente diskret und zielführend geklärt werden.

Unsere Detektive klären die jeweilige Sachlage auf und verschaffen Ihnen in Ihrer Angelegenheit Gewissheit, Informationen zur Entscheidfindung und stichhaltige Beweise.

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Unterhaltsabklärungen

Während einer Scheidung und auch schon für die Trennungsphase, werden die Ansprüche auf Unterhalt festgelegt. Dabei ist das Einkommen der unterhaltspflichtigen und die Lebensumstände der berechtigten Partei entscheidend.

Während dieser Phase einer Scheidung kommt es nicht selten vor, dass Einkünfte arglistig verschleiert werden. So werden zusätzliche Einnahmen durch Schwarzarbeit generiert, jedoch nicht ausgewiesen, wodurch die Höhe der aus dem Einkommen berechneten Unterhaltszahlungen möglichst gering gehalten werden soll. Dasselbe gilt auch für eine vorgetäuschte Arbeitslosigkeit.

Für den Betroffenen ist es bisweilen schwierig, der Gegenpartei stichhaltig nachzuweisen, dass diese Teile ihrer Einkünfte verheimlicht oder falsch ausweist. Regelmässig werden auch offizielle Dokumente wie ärztliche Zeugnisse etc. vorgelegt. Aufgrund ihrer erhöhten Beweiskraft vor Gericht, muss deren Unrichtigkeit bewiesen werden. Diese Beweise müssen auf legale Weise ermittelt und so dokumentiert werden, dass keine Fragen mehr offen bleiben.

Unsere Detektei kennt sich mit derartigen Fällen aus. Durch die Zusammenarbeit mit einem Privatdetektiv können Sie die Sachlage schnell und diskret aufklären. Wir beschaffen für Sie Beweismaterial, das Sie auch vor Gericht verwenden können. Natürlich erfahren Sie so zuerst, wie sich die Situation tatsächlich darstellt.

Konkubinatsabklärungen - Konkubinat oder qualifiziertes Konkubinat

Die Unterhaltsbemessung hängt oft nicht nur von den Einkünften der verpflichteten (= der "Zahlenden"), sondern auch von den Lebensumständen der berechtigten Partei ("Zahlungsempfänger") ab. So ist es durchaus relevant, ob der berechtigte Partner sich schon über einen längeren Zeitraum in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft befindet. Ein Detektiv kann in Ihrem Auftrag abklären, ob eine solche vorliegt oder nicht.

Von einem sogenannt qualifizierten Konkubinat spricht man, wenn der unterhaltsberechtigte Partner während rund fünf Jahren in einer engen Beziehung lebt und sich die Konkubinatspartner gegenseitig Leistungen erbringen, wie sie in einer Ehe üblich sind. Das Vorliegen eines qualifizierten Konkubinats wird in der geltenden Rechtsprechung der Schliessung einer neuen Ehe gleichgesetzt. Dies hat zur Folge, dass die verpflichtete Partei von Ihrer Unterhaltspflicht befreit wird.

Aber auch das vorliegen eines einfachen Konkubinats kann immerhin zur Anpassung des Umfangs der Leistungspflicht führen.

Vorgehensweise und Arbeitsmethoden eines Privatdetektivs

Ein Privatdetektiv ermittelt und klärt Sachverhalte auf, einzeln oder im Team. Welche Mittel und Taktiken dabei zum Einsatz kommen, ist von der jeweiligen Situation und den Zielvorgaben unserer Klienten abhängig.

Die Ausrüstung unserer Detektive ist technisch auf dem neuesten Stand. Wir beschäfitgen in unserer Detektei ausschliesslich Privatdetektive mit langjähriger Erfahrung.


Kosten für einen Privatdetektiv

Die Kosten eines Detektivs sind von vielen Faktoren abhängig. Von daher lässt sich die Frage "Was kostet ein Privatdetektiv?" pauschal nicht hinreichend beantworten. Deshalb klären wir gerne mit Ihnen persönlich, welche Leistungen in Ihrem Fall notwendig und empfehlenswert sind. Wir erstellen Ihnen daraufhin ein Angebot über die Kosten für den Detektiv, Fahrtspesen und weitere Auslagen.


In welchem rechtlichen Rahmen handelt ein Detektiv oder Privatdetektiv?

Ein Privatdetektiv hat nach Schweizer Recht grundsätzlich dieselben Rechte wie jede Privatperson. Allerdings verfügen unsere Detektive nebst technischem Equipment auch über einen grossen Schatz an Erfahrung und Fachwissen. So ermitteln unsere Privatdetektive stets in den Schranken der Schweizer Rechtsordnung und stellen sicher, dass Beweise auch in einen allfälligen Prozess vor Gericht eingebracht werden können.

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Die Zusammenarbeit der Detektei mit Gemeinden

Auch Gemeinden zählen zu den Kunden eines Detektivs. Bei Gemeinden steht die Bekämpfung von missbräuchlichem Bezug von Sozialhilfeleistungen im Vordergrund. Durch falsche Angaben über Einkommen, Erwerbsfähigkeit und Vermögensverhältnisse wird die öffentliche Hand geschädigt. Da man aber nicht alle Leistungsempfänger unter Generalverdacht stellen will und darf, muss von Fall zu Fall genauestens abgeklärt werden, was an einem Anfangsverdacht dran ist. In solchen Situationen kann ein Privatdetektiv Klarheit schaffen, den Leistungsempfänger im besten Fall sogar entlasten.

Unsere Detektei ist mit der sensiblen Lage in diesem Bereich vertraut. Die eingesetzten Privatdetektive haben viele Jahre Erfahrung. Unsere Detektei ist seit 1998 erfolgreich für die öffentliche Hand tätig, insbesondere im Auftrag von kommunalen und kantonalen Sozialhilfebehörden. Dabei haben wir uns als professioneller Partner erwiesen und waren in folgenden Bereichen tätig:

  • Überwachung oder Recherchen bei Sozialhilfemissbrauch
  • Einsatz als Sozialdetektiv / Sozialinspektor
  • Beratung in sicherheitspezifischen Angelegenheiten
  • Vermögens-/Einkommensabklärungen bei Leistungsbezügern
  • Ermittlungen bei Falschdeklaration oder Abrechnungsbetrug
  • Wohnsitzabklärungen und Umfeldermittlungen
  • Überwachung bei Littering oder Vandalismus (technisch oder personell, bspw. bei Sammelstellen)

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Kontakt - Detektiv André von Arx

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für Ihr Anliegen zur Verfügung. Eine Erstberatung ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.

Detektiv André von Arx
Genferstrasse 21
8002 Zürich
Schweiz

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Fax: +41 (0)44 515 57 77

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